Leitlinie zur allgemeinen Orientierung
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 16. September 2022 werden die Länder für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 ermächtigt, unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr sowie Beschäftigte in Schulen einzuführen. Die Landesregierung wird hiervon Gebrauch machen, wenn es die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens erforderlich macht. Die Schulen werden darüber rechtzeitig informiert. Unser Ziel bleibt es, den Schulbetrieb und den Präsenzunterricht durchgängig aufrechtzuerhalten, weil dies für die Entwicklung der Kompetenzen und die psychosoziale Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler besonders wichtig ist.
Wichtige Informationen finden Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
und
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